Taufe und Patenamt

Die Taufe auf den Namen des Dreieinigen Gottes ist das gemeinsame Sakrament der christlichen Kirchen. Ein Sakrament ist - mit den Worten der Unionsurkunde - "Eine heilige und kirchliche Handlung, gestiftet von unserm Herrn und Heiland Jesus Christus, in welcher uns unter sichtbaren Zeichen unsichtbare Gnaden und Güter dargestellt und gegeben werden". So begründet die Taufe mit dem sichtbaren Zeichen Wasser die Zugehörigkeit zu Jesus Christus und der weltweiten Christenheit, zugleich auch ganz konkret die Mitgliedschaft in der örtlichen Pfarrgemeinde. Die christliche Gemeinde tauft, weil Jesus Christus gesagt und geboten hat: "Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende" (Mt 28, 18–20).

Weil demnach Lehre - das Wissen um den Inhalt unseres Glaubens - und Taufe zusammengehören, nehmen Erwachsene vor der Taufe Taufunterricht. Wenn wir Kinder taufen, was das vorbehaltlose Geschenk Gottes besonders deutlich werden lässt, das wir ohne eigene Leistung empfangen, dann muss der Taufunterricht nachgeholt werden: insbesondere im Konfirmandenunterricht, im Religionsunterricht, im Kindergottesdienst und natürlich auch in der christlichen Erziehung durch die Eltern. Dafür zu sorgen, versprechen Gemeinde und Eltern bei der Taufe, und dafür gibt es das Patenamt: Patinnen und Paten sind Zeuginnen und Zeugen des Taufvollzugs und haben die Aufgabe, gemeinsam mit den Eltern und der Gemeinde für die Erziehung des Kindes im christlichen Glauben zu sorgen.

Die Taufe findet in einem Gemeindegottesdienst statt: die Gemeinde heißt das neue Mitglied willkommen, lässt sich im Gottesdienst an die Gabe und Verpflichtung der Taufe erinnern und dankt für die Freundlichkeit Gottes. Wer getauft wird, bekommt einen Taufspruch mit auf den (Lebens-)Weg -
hier findet man in drei Schritten den passenden!

Die Taufe wird in das Kirchenbuch der Pfarrgemeinde eingetragen. Über die Taufe wird ein Taufschein ausgestellt.

Wenn Sie getauft werden möchten oder Ihre Kinder taufen lassen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Pfarramt auf!

Trauung - Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung

Die Ehe wird durch das Treueversprechen der beiden Partner geschlossen. Dies geschieht nach unserer Rechtsordnung vor dem Standesbeamten. Die Kirche lädt aber dazu ein, die Ehe im Namen Gottes zu beginnen: Dabei bringen die Eheleute zum Ausdruck, dass sie einander aus der Hand Gottes in Liebe annehmen und ihr Leben lang beieinander bleiben wollen. Die Gemeinde erbittet für die Eheleute Gottes Beistand und Segen.

Gehört ein Ehepartner der katholischen Kirche an, kann der Traugottesdienst entweder nach dem evangelischen oder nach dem katholischen Trauritus unter Beteiligung der zur Trauung Berechtigten beider Kirchen erfolgen bzw. als ökumenische Trauung.

Wenden Sie sich einfach an Ihre Gemeindepfarrerin bzw. Ihren Gemeindepfarrer, wenn Sie eine kirchliche Trauung wünschen!

Bestattung - kirchliche Beerdigung

Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung, bei der die Gemeinde ihre verstorbenen Glieder zur letzten Ruhe geleitet, sie der Gnade Gottes befiehlt und bezeugt, dass Gottes Macht größer ist als der Tod. In der Auseinandersetzung mit Tod und Trauer bedenkt die Gemeinde Leben und Sterben im Lichte des Evangeliums und verkündigt die Auferstehung der Toten. Die Gemeinde begleitet die Sterbenden und trauert mit den Hinterbliebenen. Sie tröstet sie mit Gottes Wort und begleitet sie mit Seelsorge und Fürbitte.

Im Sonntagsgottesdienst werden die Verstorbenen namentlich genannt.

Vor der Bestattung führt die Gemeindepfarrerin bzw. der Gemeindepfarrer mit den Hinterbliebenen ein seelsorgliches Gespräch.