17. - 28. August 2026
Jugendfreizeit nach Christianslyst
für Jugendliche von 12 - 17 Jahren
Lust auf 12 Tage voller Spaß, Action, Sonne und Meer?
Dann komm mit uns in den hohen Norden Deutschlands - nach Christianslyst,
ganz nah an der deutsch-dänischen Grenze und nur einen Katzensprung vom Naturpark Schlei und der Ostsee entfernt.
Hier erwarten dich ein abwechslungsreiches Programm, neue Freundschaften, viel Natur und
jede Menge gute Laune!
Unsere Unterkunft
Wir wohnen in Christianslyst, einem großen Haus mit hellen Zwei- bis Vierbettzimmern, alle mit eigenem Bad, Dusche und WC.
Außerdem gibt es gemütliche Aufenthaltsräume und ein riesiges Gelände mit einem Beachvolleyball-, Basketball- und Fußballplatz sowie Tischtennisplatten.
Das Programm
Freu dich auf:
- Sport und Action auf dem Gelände,
- einen Stadtausflug und den Strand,
- einen Tag im Freizeitpark Hansa-Park (Eintritt inklusive),
- kreative und unterhaltsame Aktionen,
- Spiele und chillige Abende,
- Zeit zum Ausruhen, Quatschen und
einfach das Leben genießen und neue Leute kennenlernen.
Verpflegung & Unterkunft
Vollverpflegung ab dem ersten Abend vor Ort.
Unterbringung in Zwei- und Vierbettzimmern, alle mit eigenem Bad mit WC und Dusche.
An- und Abreise
mit dem Reisebus ab Dortmund
Ort
Landschulheim Christianslyst
Christianslyst 1, Nottfeld
24392 Süderbrarup
Kosten
(inkl. Eintritt in den Hansa-Park)
480€ pro Person
400€ für Geschwisterkinder
Leitung
Teilnehmende
mindestens 20 und maximal 25 Teilnehmende.
Die Mindestteilnehmerzahl muss bis zum 17. Mai 2026 erreicht sein.
Anmeldung
Das Anmeldeformular gibt's hier zum Download.
Anmeldeschluss: 24. Juli 2026
Belegung
Für diese Freizeit sind noch Plätze frei.
Weitere Infos
Veranstalter:
Ev. St. Petri-Nicolai-Kirchengemeinde Dortmund
Teilnahmebedingungen.
Es gelten unsere aktuellen Anmelde- und Teilnahmebedingungen. Diese gibt es hier zum Download.
Hier ein Ausschnitt:
2. Bezahlung
Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro angemeldeter Teilnehmerin/ angemeldetem Teilnehmer ist bis spätestens eine Woche nach Erhalt der Teilnahmebestätigung des Veranstalters sowie des Sicherungsscheins fällig. Der restliche Reisepreis ist, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes vermerkt ist, spätestens drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit fällig, in keinem Fall aber vor Ablauf der jeweiligen Frist nach Ziffer 8 f dieser Bedingungen. Bei Buchungen nach Ablauf der für die jeweilige Ferienfreizeit geltenden Frist nach Ziffer 8 f ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. [...]
7. Rücktritt des Anmeldenden vor Reisebeginn
Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einer/einem Personensorgeberechtigten erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Reisepreises ist keine Rücktrittserklärung.
Tritt der Anmeldende vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt der/die Teilnehmende die Ferienfreizeit nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt:
a) bei Gruppen-Busreisen (Reisebus oder Kleinbus/Bulli)
bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 5 % des Reisepreises
bis 21 Tage vor Fahrtbeginn: 30 % des Reisepreises
bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreises
bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 65 % des Reisepreises
ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des Reisepreises
und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises.
[...]
Informationsblatt zum EU-Pauschalreiserecht
Wir weisen auch auf das Informationsblatt zum EU-Pauschalreiserecht hin. Dieses steht hier zum Download bereit.
Auf Wunsch kannst du alle Unterlagen auch in gedruckter Form im Gemeindebüro anfordern.