17. - 28. August 2026

Jugendfreizeit nach Christianslyst

für Jugendliche von 12 - 17 Jahren

Lust auf 12 Tage voller Spaß, Action, Sonne und Meer?
Dann komm mit uns in den hohen Norden Deutschlands - nach Christianslyst,
ganz nah an der deutsch-dänischen Grenze und nur einen Katzensprung vom Naturpark Schlei und der Ostsee entfernt.
Hier erwarten dich ein abwechslungsreiches Programm, neue Freundschaften, viel Natur und
jede Menge gute Laune! 

 

Unsere Unterkunft

Wir wohnen in Christianslyst, einem großen Haus mit hellen Zwei- bis Vierbettzimmern, alle mit eigenem Bad, Dusche und WC. 
Außerdem gibt es gemütliche Aufenthaltsräume und ein riesiges Gelände mit einem Beachvolleyball-, Basketball- und Fußballplatz sowie Tischtennisplatten.

 

Das Programm

Freu dich auf:

  • Sport und Action auf dem Gelände,
  • einen Stadtausflug und den Strand,
  • einen Tag im Freizeitpark Hansa-Park (Eintritt inklusive),
  • kreative und unterhaltsame Aktionen,
  • Spiele und chillige Abende,
  • Zeit zum Ausruhen, Quatschen und
    einfach das Leben genießen und neue Leute kennenlernen.

 

Foto Landschulheim Christianslyst
Foto Landschulheim Christianslyst

Verpflegung & Unterkunft

Vollverpflegung ab dem ersten Abend vor Ort.
Unterbringung in Zwei- und Vierbettzimmern, alle mit eigenem Bad mit WC und Dusche.

 

An- und Abreise

mit dem Reisebus ab Dortmund

 

Ort

Landschulheim Christianslyst
Christianslyst 1, Nottfeld
24392 Süderbrarup

 

Kosten

(inkl. Eintritt in den Hansa-Park)
480€ pro Person
400€ für Geschwisterkinder

 

Leitung

Pfr. Thomas Böhmert

 

Teilnehmende

mindestens 20 und maximal 25 Teilnehmende.
Die Mindestteilnehmerzahl muss bis zum 17. Mai 2026 erreicht sein.

 

Anmeldung

Das Anmeldeformular gibt's hier zum Download.
Anmeldeschluss: 24. Juli 2026

 

Belegung
Für diese Freizeit sind noch Plätze frei.

 

Weitere Infos

Veranstalter:

Ev. St. Petri-Nicolai-Kirchengemeinde Dortmund

Teilnahmebedingungen.

Es gelten unsere aktuellen Anmelde- und Teilnahmebedingungen. Diese gibt es hier zum Download.


Hier ein Ausschnitt:
2. Bezahlung

Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro angemeldeter Teilnehmerin/ angemeldetem Teilnehmer ist bis spätestens eine Woche nach Erhalt der Teilnahmebestätigung des Veranstalters sowie des Sicherungsscheins fällig. Der restliche Reisepreis ist, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes vermerkt ist, spätestens drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit fällig, in keinem Fall aber vor Ablauf der jeweiligen Frist nach Ziffer 8 f dieser Bedingungen. Bei Buchungen nach Ablauf der für die jeweilige Ferienfreizeit geltenden Frist nach Ziffer 8 f ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. [...]


7. Rücktritt des Anmeldenden vor Reisebeginn

Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einer/einem Personensorgeberechtigten erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Reisepreises ist keine Rücktrittserklärung.

 

Tritt der Anmeldende vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt der/die Teilnehmende die Ferienfreizeit nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt:

 

a) bei Gruppen-Busreisen (Reisebus oder Kleinbus/Bulli)

 

bis 31 Tage vor Fahrtbeginn:              5 % des Reisepreises

bis 21 Tage vor Fahrtbeginn:           30 % des Reisepreises

bis 14 Tage vor Fahrtbeginn:           50 % des Reisepreises

bis 7 Tage vor Fahrtbeginn:             65 % des Reisepreises

ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn:      80 % des Reisepreises

und bei Nichtantritt zur Fahrt:         90 % des Reisepreises.

[...]

Informationsblatt zum EU-Pauschalreiserecht

Wir weisen auch auf das Informationsblatt zum EU-Pauschalreiserecht hin. Dieses steht hier zum Download bereit.

Auf Wunsch kannst du alle Unterlagen auch in gedruckter Form im Gemeindebüro anfordern.